Der kürzlich hier erschienene Artikel über die Familie Oppenheimer hat uns wieder erschreckend deutlich gemacht, wie in der Zeit des Nationalsozialismus jüdische Mitbürger und Mitbürgerinnen mit ihren Familien nach und nach diskriminiert, entrechtet und schließlich ausgelöscht wurden.
Seitdem wurde immer wieder gesagt und haben wir immer wieder gehört: so etwas darf nie wieder geschehen.
Wie erschreckend ist dann, was der Bundesverband der Recherche- und Informationsstellen Antisemitismus (Rias) für das Jahr 2020 am 28. Juni 2021 veröffentlicht hat (Link zum Jahresbericht, PDF): Von 2019 auf 2020 gibt es eine Steigerung der antisemitischen Vorfälle von 1252 auf 1909 (52,5 % mehr! 5,2 pro Tag!) – wobei die Dunkelziffer der Fälle, die nicht gemeldet wurden, noch höher liegt! Die Vorfälle reichen von Beleidigungen und Beschimpfungen über Verharmlosung der Judenverfolgung bis hin zu körperlichen Angriffen.
Mag die Corona-Pandemie mit ihren Verschwörungstheorien und der Suche nach einer einfachen Schuldzuweisung für die Probleme eine mögliche Erklärung dafür sein (Hier wurden vor allem Internet und Demonstrationen für die Verbreitung antisemitischer Inhalte genutzt.) – es darf aber keine Entschuldigung oder Rechtfertigung für eine solche Entwicklung werden.
Massiv verstärkt wurden die Angriffe gegen jüdische Mitbürger und Mitbürgerinnen in Deutschland durch den jüngsten „Nahostkonflikt“ zwischen Israel und den Palästinensern: bei den Meldestellen wurden zwischen dem 9. und 24. Mai 2021 mehr als 250 Vorfälle registriert – u.a. Bedrohungen und Sachbeschädigungen von Einrichtungen.
Es darf nicht als normal angesehen werden, dass in Deutschland keine Synagoge ohne polizeiliche Bewachung ist!
Es darf nicht als normal angesehen werden, dass Menschen sich scheuen, sich zu ihrem Glauben zu bekennen!
Es darf nicht als normal angesehen werden, dass Antisemitismus zu unserer Gesellschaft gehört!
Es darf nicht als normal angesehen werden, dass jüdische Mitbürger und Mitbürgerinnen Angst haben hier zu leben!
Es darf nicht als normal angesehen werden, dass Artikel 3 unserer Grundgesetzes – „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, ( … ), seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“ -nicht in der Realität für alle gilt!
Also: Ein Appell an Politik, Gesellschaft und Jede*n von uns – Wehret den Anfängen!